Wissen Sie schon ...
Hier finden Sie derzeit wichtige Basisinformationen und Neuerungen zu den Themen Erbrecht und Mietrecht.
I. ERBRECHT
A. Kurzer Leitfaden zum Erbrecht
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre mit wichtigen Details zum Thema Vererben und Erbe.
B. Aktuelles zum Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht
1. Aktuelle Erbrechtsreform
Das Erb- und das Verjährungsrecht wurde zum 01.01.2010 an einigen wichtigen Stellen geändert. Ziel der Reform ist es, das Erb- und Pflichtteilsrecht an die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Wertvorstellungen anzupassen.
Die wesentlichen Änderungen beinhalten:
- die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- eine Erweiterung der Stundungsgründe bei Pflichtteilsansprüchen auf alle Erben
- gleitende Ausschlussgründe für Pflichtteilsergänzungsansprüche
- eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen von Kindern beim Erbausgleich durch Erweiterung auf Fälle, in denen die pflegende Person nicht auf berufliches Einkommen verzichtet hat
- ein vereinfachtes Ausschlagungsrecht beim beschränkten oder beschwerten Pflichtteil
- die Abkürzung der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen auf grundsätzlich 3 statt 30 Jahre.
Wichtig: Möchte ein Kind Pflegeleistungen für seine Eltern bei der Verteilung des Erbes stärker berücksichtigt haben, so kann er vor der Verteilung des Erbes einen finanziellen Ausgleich für die Pflegeleistungen verlangen. Dafür sollte es ein Pflegetagebuch führen, worin alle erbrachten Leistungen mit Datum und Uhrzeit konkret vermerkt werden. Diese Eintragungen sollten, wenn möglich, durch die gepflegte Person gegengezeichnet werden.
Weitere Informationen des Bundesjustizministeriums erhalten Sie hier .
Vorsorgende Verfügungen
Das Interesse an Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen ist weiterhin groß. Damit bei der Abfassung des diesbezüglichen Willens keine Fehler gemacht werden, sollte man sich intensiv mit der Materie beschäftigen und möglichst anwaltlichen und ärztlichen Rat in Anspruch nehmen.2. Erbschaftssteuerreform
Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde im Jahr 2009 neu gestaltet. Anfang des Jahres 2010 traten wiederum Änderungen in Kraft. Begünstigt werden Geschwister sowie Nichten und Neffen, bei denen die Steuersätze in der Steuerklasse II für Erbschaften und Schenkungen gesenkt werden. Unverändert bleibt der Freibetrag von 20.000,00 € für Erbschaften und für Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.
Das Erbrecht selber wird durch das Gesetz und die Rechtsprechung geprägt.

